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Apropos
Spendenquittung
Der Gesetzgeber hat die
Verwaltungsarbeit gemeinnütziger Vereine und damit ihrer ehrenamtlichen
Mitarbeiter vereinfacht. Förmliche Spendenquittungen sind nur für Spenden von
mehr als 50,00 € erforderlich. Darunter wird, um die Steuervorteile von
Spenden geltend zu machen, der Überweisungsbeleg zusammen mit einer Erklärung
anerkannt.
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Ausdruck der
Spendenbestätigung für Spenden bis 50,00 € als Anlage zum
Überweisungsbeleg |
Spendenbestätigung
für Spenden bis 50,00 € als Anlage zum Überweisungsbeleg
Der Verein der Freunde und Förderer der Kanonikus-Kir-Realschule Mainz e.
V.
ist wegen der Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung (Abschnitt A Nr. 4 der
Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) nach dem
letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mainz-Mitte vom 03.11.2003, Az.
26.6303, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der
Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Spenden an unseren Verein sind daher steuerfrei.
Wir bestätigen, dass die durch Überweisungsbeleg nachgewiesene
Zuwendung nur zur Förderung der Bildung und Erziehung verwendet wird.
Jürgen Schorr Werner
Herold Vorsitzender Schatzmeister
Für Spenden über 50,00
€ Über höhere Spenden freuen wir uns im Interesse unserer Schülerinnen und
Schüler besonders. Hierfür stellen wir Ihnen daher gerne eine Spendenquittung
aus. Bitte geben Sie uns, um die Ausstellung der Spendenquittung zu erleichtern,
bei der Überweisung deutlich Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Sollte die
Spendenquittung, z. B. aus Gründen der unvollständigen Datenübermittlung im
Zahlungsverkehr, nicht spätestens drei Monate nach Ihrer Überweisung bei Ihnen
eingegangen sein, senden Sie uns bitte ein e-mail mit Ihrem Namen, Ihrer
Anschrift, dem Betrag der Spende und des Überweisungstages. Wir melden uns dann
umgehend bei Ihnen.
Sie
können auch unseren Schatzmeister
Werner Herold anrufen: 06131/4 35 10.
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